Für die Zukunft vorsorgen – Stiften zur rechten Zeit!
Viele Menschen wollen schon zu Lebzeiten Vorhaben, die ihnen am Herzen liegen, unterstützen und zu deren positiven Entwicklung beitragen und teilhaben. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, bei besonderen Anlässen, etwa einem runden Geburtstag zugunsten einer Stiftung, auf persönliche Geschenke zu verzichten. Das schließt nicht aus, im Rahmen der Vorsorgeüberlegungen durch rechtzeitige wohlüberlegte testamentarische Verfügung, einer Stiftung seiner Wahl einen mehr oder weniger großen Teil seines Restvermögens zu vererben. Sei es in einer festgelegten Summe oder in einem Prozentsatz des Restvermögens. Gerade für Erblasser ohne eigene Kinder könnte ein solcher Schritt nahe liegen. Stiften zu Lebzeiten spart Einkommensteuer; stiften im Rahmen des Testaments bleibt erbschaftsteuerfrei.
Beratungsangebot:
Ein handschriftliches oder notarielles Testament erstellen und die Hinterlegung sicherstellen, ist für viele Bürgerinnen und Bürger ein unbequemer Schritt. Die KoblenzerBürgerStiftung arbeitet mit einer Reihe von Fachleuten zusammen und vermittelt gern entsprechende Beratung.