Engagement- und Kompetenznachweis

Qualifikationen und erworbene Kompetenzen in bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt können in einem Engagement- und Kompetenznachweis bescheinigt werden.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz bietet Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit, neben schulischen und beruflichen Zeugnissen auch einen Nachweis über freiwillig erbrachte Leistungen sowie im Engagement erworbene Kompetenzen bei ihrer Bewerbung um einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz geltend zu machen.

Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert und zertifiziert ehrenamtliches Engagement und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit.

Rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Engagement- und Kompetenznachweis von der Organisation erhalten, in der sie sich ehrenamtlich engagieren. Der Engagement- und Kompetenznachweis dokumentiert die Organisation, den Zeitraum, die Art und den Umfang des Engagements sowie die erworbenen Fähigkeiten und Qualifikationen in übersichtlicher Form und textlich detaillierter Erläuterung.

Die Initiative zur Ausstellung des Nachweises kann von der ehrenamtlich tätigen Person selbst, von der Einrichtung (in der die ehrenamtliche Leistung erbracht wird) sowie dem Landkreis, der Stadt oder Gemeinde, in der die Person ehrenamtlich tätig ist, ausgehen. Für den Antrag an die Staatskanzlei ist ein Formvordruck vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich durch die ehrenamtliche Einrichtung gegenzuzeichnen. Den Vordruck kann man übers Internet unter www.wir-tun-was.de oder über unsere Geschäftsstelle der Ehrenamts-Agentur unter Telefon 0261 / 201 78 78 beziehen. Die Einrichtung oder die Geschäftsstelle der Ehrenamts-Agentur schickt dann den ausgefüllten Kompetenznachweis zur Unterzeichnung an die Staatskanzlei in Mainz.

Die Webseite der Koblenzer Bürgerstiftung