Steuerrechtliche Hinweise
Der Bundesrat verabschiedete am 1. März 2013 das Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Ehrenamts. Laut diesem Gesetz profitieren ab diesem Jahr Vereine, deren Übungsleiter und ehrenamtliche Helfer von den verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen.
Diese Neuerung kommt nicht nur den Ehrenamtlern zugute, sondern führt auch zur Entlastung der Lohnkosten in den Vereinen: Der persönliche Steuerfreibetrag (Übungsleiterpauschale) hat sich von 2.100 Euro auf 2.400 Euro erhöht. Davon betroffen sind Sporttrainer, Ausbilder im künstlerischen oder musischen Bereich und bei sozialen oder kirchlichen Trägern beschäftigte Helfer, die jetzt 300 Euro mehr pro Jahr im gemeinnützigen Bereich verdienen dürfen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Zusätzlich wurde der Ehrenamtsfreibetrag angehoben, der für sehr viele andere Vereinshelfer infrage kommt: Wer im steuerbegünstigten Bereich eines Vereins mitarbeitet, beispielsweise als Sanitäter, Schiedsrichter, Platzwart oder nebenberuflicher Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des Vereins, für den ist die Vergütung bzw. Entschädigung bis zu 720 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Wer Bezieher von Sozialleistungen und staatlichen Förderungen ist, kann jetzt bis zu 200 Euro pro Monat durch Mitarbeit bei Vereinen oder Verbänden hinzuverdienen, ohne dass dieses Zusatzeinkommen zu einer Leistungskürzung führt.