Versicherungsschutz

  1. Ehrenamtlich Tätige erhalten Versicherungsschutz sowohl über das Land Rheinland-Pfalz (Unfallschutz durch einen Rahmenvertrag) als auch über die Institution bzw. Einrichtung (Haftpflichtschutz), für die sie tätig sind.
  2. In der Regel sind ehrenamtliche Tätigkeiten über die private Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert.
  3. Dies gilt für die private Haftpflichtversicherung nur, wenn keine verantwortliche Tätigkeit ausgeübt wird. Sicherheitshalber sollte der Mitarbeiter den Schutz bei seiner privaten Haftpflicht- und Unfall- Versicherung per Anfrage abklären. Unbeschadet ob privater Versicherungsschutz oder nicht besteht, bietet aber auch das Land Rheinland-Pfalz Versicherungsschutz:
  4. Ab Januar 2004 sind ehrenamtlich tätige Menschen in Rheinland-Pfalz über das Land unfall- und haftpflichtversichert. Die Unfall- beziehungsweise die Haftpflichtversicherung gilt nach Angaben der Staatskanzlei für alle ehrenamtlich Tätigen in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, die ihre Aufgabe in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht. Die Versicherung greift allerdings nur dann, wenn kein anderweitiger gesetzlicher oder privater Versicherungsschutz besteht, der das jeweilige Risiko absichert. Jedem Ehrenamtler wird empfohlen, sich von seiner privaten Haftpflichtversicherung vorsorglich schriftlich bestätigen zu lassen, dass für seine ehrenamtliche Tätigkeit Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht.
  5. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung beläuft sich auf bis zu 175.000 Euro, die der Haftpflichtversicherung des Landes auf zwei Millionen Euro für Personen- oder Sachschäden sowie auf 100.000 Euro bei Vermögens-Dritt-Schäden. Der Selbstbehalt beträgt 50 Euro.
  6. Mit dem Vertragsabschluss soll insbesondere den vielen kleinen Gruppen, Projekten und Initiativen im Land geholfen werden, für die der Abschluss einer Versicherung finanziell oft nicht möglich ist. Die Landesregierung will auf diese Weise die Rahmenbedingungen für Ehrenamt und Engagement weiter verbessern und damit das erfreuliche bürgerschaftliche Engagement unterstützen.
  7. In Rheinland-Pfalz engagieren sich Tag für Tag Hunderttausende Menschen ehrenamtlich. Mittlerweile sind durch die 1999 ins Leben gerufene Initiative „wir-tun-was.de“ rund 12 000 Vereine, Gruppen und Initiativen in ein gemeinsames Kommunikations- und Arbeitsnetzwerk im Internet eingebunden.
  8. Den bisher sehr strengen Haftungsmaßstab hat der Gesetzgeber durch das „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen“ vom 3.7.2009 mit Einführung einer gesetzlichen Haftungserleichterung in § 31 a BGB n.F. entschärft. Danach gilt: Vorstände von Vereinen und Stiftungen, die unentgeltlich oder nur mit einer Aufwandsentschädigung von max. 500,– Euro pro Jahr erhalten, haften für einen in Wahrnehmung ihrer Vorstandspflichten verursachten Schaden nur im Falle bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Webseite der Koblenzer Bürgerstiftung