{"id":50,"date":"2021-05-26T19:31:07","date_gmt":"2021-05-26T17:31:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.koblenzerbuergerstiftung.de\/KBS2021\/?page_id=50"},"modified":"2025-06-05T16:40:05","modified_gmt":"2025-06-05T14:40:05","slug":"geld-stiften","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.koblenzerbuergerstiftung.de\/KBS2021\/geld-stiften\/","title":{"rendered":"Geld stiften"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image is-style-default\">\n<figure class=\"aligncenter size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"450\" height=\"338\" src=\"https:\/\/www.koblenzerbuergerstiftung.de\/KBS2021\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Startseite_GeldStiften.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-237\" srcset=\"https:\/\/www.koblenzerbuergerstiftung.de\/KBS2021\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Startseite_GeldStiften.jpg 450w, https:\/\/www.koblenzerbuergerstiftung.de\/KBS2021\/wp-content\/uploads\/2021\/06\/Startseite_GeldStiften-300x225.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 450px) 100vw, 450px\" \/><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zustiftung<\/h3>\n\n\n\n<p>Mit einer \u00dcberweisung auf eines der Bankkonten als Zustiftung ab einem Mindestbetrag von 100,- Euro erh\u00f6hen Sie das Stiftungskapital und tragen zur Erh\u00f6hung der zur F\u00f6rderung verwendbaren Ertr\u00e4ge bei. Alle als gemeinn\u00fctzig anerkannten Vorhaben in Koblenz k\u00f6nnen gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Spende<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie wollen, dass Ihre finanzielle Unterst\u00fctzung nicht zum Stiftungskapital zugeschlagen wird, sondern unmittelbar zeitnah f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vorhaben eingesetzt werden soll, dann spenden Sie bitte. Jeder Euro ist willkommen!<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Spendenfonds<\/h3>\n\n\n\n<p>Zur Finanzierung von durch Koblenzer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger oder von der B\u00fcrgerstiftung selbst initiierten gr\u00f6\u00dferen Vorhaben werden \u201eSpendenfonds\u201c unter dem Namen des zu finanzierenden Projektes gebildet. Gelder, die in diesen Fonds eingezahlt werden, d\u00fcrfen zeitnah f\u00fcr die Verwirklichung dieser Idee eingesetzt werden. Wenn Ihnen an der Realisierung solcher Vorhaben liegt, dann \u00fcberweisen Sie bitte mit dem Zusatz \u201eSpendenfonds xyz\u201c. Auch die Einrichtung eines Treuhandfonds ist m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Stiftungsfonds<\/h3>\n\n\n\n<p>Die KoblenzerB\u00fcrgerStiftung bildet nach Bedarf \u201eStiftungsfonds\u201c, die einem bestimmten Stiftungszweck gewidmet sind, z.B. f\u00fcr das LernpatenProjekt der B\u00fcrgerstiftung. In einen Stiftungsfonds eingezahlte Gelder sind Stiftungskapital und d\u00fcrfen daher nur mit den Ertr\u00e4gen zur F\u00f6rderung der Ma\u00dfnahmen beitragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ihre Stiftung unter unserem Dach<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie einen bestimmten Zweck dauerhaft unterst\u00fctzen m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie unter dem Dach der KoblenzerB\u00fcrgerStiftung einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung errichten. Sie k\u00f6nnen ihnen einen eigenen Namen geben und einen konkreten Zweck f\u00fcr die Verwendung der Stiftungsertr\u00e4ge bestimmen. Wir unterst\u00fctzen Sie bei der Wahl des geeigneten Stiftungszwecks, bei der Verwaltung und inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Stiftung. Sie k\u00f6nnen Ihre Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen \u2013 durch Testament oder Erbvertrag \u2013 errichten. Auch k\u00f6nnen Ihr Stiftungsfonds oder Ihre Treuhandstiftung durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Allgemeines<\/h3>\n\n\n\n<p>Spenden an die KoblenzerB\u00fcrgerStiftung k\u00f6nnen insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Ums\u00e4tze und der im Kalenderjahr aufgewendeten L\u00f6hne und Geh\u00e4lter als Sonderausgaben abgezogen werden (\u00a7 10b Einkommensteuergesetz). Wenn die Zuwendung 200 Euro nicht \u00fcbersteigt, gen\u00fcgt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbest\u00e4tigung eines Kreditinstituts als Nachweis f\u00fcr das Finanzamt. Die Gr\u00fcndung einer Stiftung oder eine Zustiftung in den Verm\u00f6gensstock der KoblenzerB\u00fcrgerStiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeitr\u00e4umen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 Euro zus\u00e4tzlich zu den vorgenannten H\u00f6chstbetr\u00e4gen abgezogen werden (\u00a7 10b Einkommensteuergesetz). Bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro. Ist die KoblenzerB\u00fcrgerStiftung Ihr Erbe oder Miterbe, bleibt die Zuwendung an die B\u00fcrgerstiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an die B\u00fcrgerstiftung, wird Ihnen daf\u00fcr die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (\u00a7 13, 29 ErbStG).<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Spendenkonten:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sparkasse Koblenz<br><\/strong>IBAN: DE09 5705 0120 0000 8088 08<br>BIC: MALADE51 KOB<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VR-Bank RheinAhrEifel eG<\/strong><br>IBAN:\u00a0\u00a0\u00a0 DE 45 5776 1591 2900 0047 00<br>BIC:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 GENODED1 BNA<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zustiftung Mit einer \u00dcberweisung auf eines der Bankkonten als Zustiftung ab einem Mindestbetrag von 100,- Euro erh\u00f6hen Sie das Stiftungskapital und tragen zur Erh\u00f6hung der zur F\u00f6rderung verwendbaren Ertr\u00e4ge bei. Alle als gemeinn\u00fctzig anerkannten Vorhaben in Koblenz k\u00f6nnen gef\u00f6rdert werden. 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